Schutzdienstausbildung

Die Königsdisziplin der Hundeausbildung

Schutzdienst, die Königsdisziplin der Hundearbeit, ist kein Selbstzweck und soll auch nicht nur dazu dienen, bestimmte Aufgaben mit Hilfe eines Tiers zu erledigen. Schutzdienst ist auch eine der Grundvoraussetzungen für die Erhaltung der Rasse in ihrer bisherigen Qualität. Dabei stellen weder die Ausbildung noch der Sport selbst eine Gefahr für andere dar. Eher ist das Gegenteil richtig: Gerade der sportlich aktive, im Schutzdienst sichere und energische Hund zeigt sich Menschen gegenüber als gutartig und friedlich. Er kann sich im Schutzdienst-Sport austoben – und genau das schafft die Ausgeglichenheit, die von dem Tier gefordert wird.

 

 

Die Voraussetzung einer gezielten Schutzhundausbildung beruht deshalb immer auf dem inneren Zusammenhang zwischen Triebveranlagung, Belastbarkeit und Selbstsicherheit. Eine wichtige Rolle spielt dabei die ererbte Freude an der Auseinandersetzung, nicht zu verwechseln mit Aggression und Schärfe. Belastbarkeit, die andere Voraussetzung, setzt physische Robustheit voraus, Gesundheit und damit auch die körperliche Fähigkeit zu Leistung. Als Selbstsicherheit werden die Fähigkeit und der Wille, auch in kritischen und gefährlichen Situationen zu helfen, gewertet. Sind diese Eigenschaften in einem Junghund erkannt, eignet er sich voraussichtlich für eine Schutzhundausbildung – vorausgesetzt, auch seine Belastbarkeit erlaubt das anstrengende Training. All das richtig einzuschätzen, ist Aufgabe und Leistung des Besitzers und Ausbilders.

 

 

 

Ausbildung zum Schutzhund – das ist für viele Hundesportler die Krönung ihres Zusammenlebens mit dem Tier an ihrer Seite. Hier kann der Hund mehr als Kunststückchen machen, ist ein anderer als nur der amüsante Begleiter, nicht nur ein daneben lebendes Stück Naturersatz. Schutzhunde sind beste Familienmitglieder aus eigenem Wollen und mit eigenem Urteilsvermögen.

 

 

 

Erfahrene Ausbildungswarte stehen bei der Ausbildung mit Rat und Tat zur Seite und bereiten die Hundeführer und ihre Tiere auf die Schutzhundprüfung vor, die später von SV-Leistungsrichtern abgenommen wird. Die Schutzhundprüfung umfasst die Sparten Fährtenarbeit, Unterordnung und Schutzdienst und wird als Voraussetzung für die Zuchtzulassung benötigt.


Ein besonderes Dankeschön gilt an dieser Stelle auch unseren Schutzdiensthelfern!

Reinhold Wolf und Michael Mahler